Am 15.05. ist die Gewerbesteuervorauszahlung und Grundsteuer zur Zahlung fällig.
Sofern Sie kein Lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir um fristgerechte Überweisung unter Angabe Ihres Kassenzeichens.
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Am 15.05. ist die Gewerbesteuervorauszahlung und Grundsteuer zur Zahlung fällig.
Sofern Sie kein Lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir um fristgerechte Überweisung unter Angabe Ihres Kassenzeichens.
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