Die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und Gehbahnen sind in einer Verordnung gesetzlich geregelt.
Unter § 5 und 6 ist geregelt, dass die Gehwege, Straßenränder und -rinnen von Gras und Unkraut zu befreien und einmal wöchentlich zu kehren sind.
Die Gemeinde wird dies nun verstärkt kontrollieren und bei Bedarf schriftlich bei den einzelnen Eigentümern beanstanden.
Sollten die Beanstandungen nicht beachtet werden, so können weitere Maßnahmen wie Ordnungsgelder, Zwangsgelder und Ersatzvornahmen erlassen werden.
Ich bitte Sie daher Ihre angrenzenden Bereiche zu reinigen.
Die dafür zuständige Verordnung ist auf der Homepage des Marktes Markt Bibart unter
www.markt-bibart.de - Rathaus – Satzungen und Verordnungen – Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Reinigung der Gehbahnen sowie Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 05.10.2005
einzusehen und hat Gültigkeit bis 25.10.2025.
Der Gemeinderat wird in einer seiner nächsten Sitzungen eine daran anschließende Verordnung beschließen.