Ab 2025 treten in der Abfallwirtschaft des Landkreises Neumarkt wichtige Änderungen in Kraft, die alle Haushalte betreffen. Hier eine Übersicht über die Neuerungen und die entsprechenden Formulare, die ab sofort zur Verfügung stehen:
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Neue Müllgebühren ab 2025: Ab dem kommenden Jahr gelten neue Müllgebühren. Die Abfallwirtschaft hat das Standardformular entsprechend aktualisiert. Bitte verwenden Sie künftig die aktuelle Version, die Sie in der Anlage finden.
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Einführung der Biotonne ab 2026: Ab 2026 wird die Biotonne im gesamten Landkreis flächendeckend eingeführt. Eigenkompostierer können jedoch schon jetzt einen Antrag auf Befreiung von der Nutzung der Biotonne stellen. Der entsprechende Vordruck ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
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Restmülltonnen mit Identsystem ab 2026: Ab 2026 wird ein landkreiseigenes Restmülltonnen-Identsystem eingeführt. Dadurch werden keine Gebührenmarken mehr benötigt. Die Ausgabe der Restmüllgefäße erfolgt nach Anzahl und Größe der bisherigen Restmülltonnen. Falls Sie Änderungen vornehmen möchten, können Sie uns dies bereits jetzt mit dem Formular „Bedarfsmeldung ab 2026“ mitteilen. Auch dieses Formular finden Sie in der Anlage. So können unnötige Auslieferungen oder Tauschaktionen vermieden werden.
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Kurzfristige Änderungen: Kurzfristige An-, Ab- und Ummeldungen von Müllgefäßen sind weiterhin über das Standardformular möglich.
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Neue Gebührenbescheide und weiterführende Informationen: Kurz vor Weihnachten werden die neuen Gebührenbescheide für 2025 versandt. Zusammen mit den Bescheiden erhalten alle Empfänger detaillierte Informationen zu den Themen „Biotonne“ und „landkreiseigene Restmülltonne“ sowie die oben genannten Formulare.
Die Formulare sind auf der Webseite der Gemeinde und in der Heimat App hinterlegt.
Für weitere Informationen oder Rückfragen steht Ihnen das Team der Abfallwirtschaft unter den bekannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!