Seit 1. Januar 2025 gilt die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilabfällen (§ 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Das heißt, brauchbare Textilien dürfen nicht mehr im Restmüll entsorgt werden.
Altkleidercontainer für die Entsorgung von brauchbaren Textilien finden Sie am gemeindlichen Wertstoffhof und am Pfarrheim Forstinning.
Doch was geschieht mit den unbrauchbaren Textilien? Verschlissene, stark verschmutze oder kontaminierte Kleidung sollen nach aktuellem Stand über die Restmüllsammlung entsorgt werden und gehen somit in die thermische Verwertung.
Die Abfallberatung des Landkreises steht Bürgerinnen und Bürgern für eine individuelle Beratung gerne zur Verfügung. Sie erreichen die Abfallberatung unter der Abfallhotline 08092/823-244.