Der Markt Pförring hat am 31. Juli 2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Am Oberhartheimer Weg – Teilbereich Orffstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern. Die Fläche war bislang in Privatbesitz und konnte nun vom Markt Pförring erworben werden. Ziel ist eine flächensparende Bebauung mit unterschiedlichen Bauweisen auf drei Teilflächen, um ein vielseitiges Angebot an Baugrundstücken zu schaffen.
Die Änderung betrifft die Flurstücke 300, 300/2 und 301 (TF) der Gemarkung Pförring. Sie stellt eine Nachverdichtung im Innenbereich auf einer Fläche von 0,72 ha dar. Da die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren erfüllt sind, wird unter anderem auf eine Umweltprüfung verzichtet.
Der Entwurf der Planänderung mit Erläuterung wurde am 31. Juli 2025 gebilligt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom 8. September bis einschließlich 9. Oktober 2025. In diesem Zeitraum können die Unterlagen online oder in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Pförring eingesehen werden. Es besteht Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen – elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift.
Nachfolgend finden Sie die offiziellen Bekanntmachungen sowie die Planunterlagen zum Download.
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