Für jedes Grundstück und jeden land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb wird Grundsteuer erhoben.
Ändert sich etwas am Grundbesitz, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer dies dem Finanzamt melden ohne gesonderte Aufforderung.
Was muss gemeldet werden?
1. Änderungen am Grundstück / an der Nutzung, z. B.:
- Anbau eines Wintergartens
- Abriss eines Gebäudes
- Veränderung der Flurstücksgröße
- erstmaliger Denkmalschutz
- Nutzung einer Wohnung als Arztpraxis
- Umwandlung einer Wiese in Bauland
- Vermietung einer früher landwirtschaftlichen Scheune an einen Gewerbebetrieb
2. Entstehung einer neuen wirtschaftlichen Einheit, z. B.
- Aufteilung eines Mietshauses in Wohnungs-/Teileigentum
3. Erstmalige steuerpflichtige Nutzung einer Einheit, z. B.
- Wechsel von behördlicher Nutzung zu gewerblicher Nutzung
4. Erstmalige Nutzung für steuerbefreite Zwecke
5. Eigentumswechsel bei teilweise oder vollständig grundsteuerbefreitem Grundbesitz
6. Eigentümerwechsel bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden
Wichtig:
Die Meldepflicht besteht auch bei notariellen Verträgen und bei Baumaßnahmen mit Genehmigungspflicht.
Nicht melden müssen Sie:
- den vollständigen Eigentümerwechsel bei steuerpflichtigem Grundbesitz
- den Eigentümerwechsel bei Grund und Boden mit fremdem Gebäude
→ Diese Fälle bearbeitet das Finanzamt automatisch.
Wer muss melden?
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken
- Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
- Erbbauberechtigte bei Erbbaurechten
- Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden:
- für den Grund und Boden: die Bodeneigentümer
- für das Gebäude: die Gebäudeeigentümer
- Bei mehreren Eigentümern reicht eine gemeinsame Meldung.
Bis wann müssen Änderungen gemeldet werden?
- Bis zum 31. März des Folgejahres, das auf die Änderung(en) folgt.
Beispiel:
Ein Anbau wird im Februar 2027 fertig. → Meldung bis 31. März 2028.
Wenn eine fristgerechte Meldung nicht möglich ist, sollte frühzeitig eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden.
✉️ Wie zeigen Sie Änderungen an?
Sie können Änderungen über folgende Wege übermitteln:
1. Grundsteueränderungsanzeige (Vordruck BayGrSt 5)
2. Vollständige Grundsteuererklärung (BayGrSt 1–4)
👉 Bei mehreren Änderungen im Jahr: alles zusammenfassen
👉 Bei der Grundsteuererklärung: Stand nach allen Änderungen angeben
Formulare erhalten Sie hier:
· online: grundsteuer.bayern.de
· beim Finanzamt
· digital über ELSTER (elster.de)
· oder in Papierform
Hilfe zum Ausfüllen der Grundsteuerändeungsanzeige und der Grundsteuererklärung sowie weitere Informationen finden Sie unter https://www.grundsteuer.bayern.de/
Bei Rückfragen können Sie sich auch an unsere Mitarbeiterin Frau Kagerer unter der 09407/9406-24 wenden.
