Das vom Landratsamt am 29.07.2026 ausgesprochene Verbot, Wasser aus Bächen (Gewässer der II. und III. Ordnung) zu entnehmen, wurde bis 30.09.2026 verlängert.
In der Gemeinde Eußenheim sind davon nur der Aschbach und der Hundsbach betroffen (Gewässer III. Ordnung). Deren Wasser darf aktuell nur noch von Hand – also mit Gießkannen oder Eimern – entnommen werden. Die Wern (Gewässer I. Ordnung) fällt nicht unter dieses Verbot.
Die komplette Allgemeinverfügung ist angehängt und findet sich im Amtsblatt des Landratsamts.
