In Naturschutzgebieten wie dem Liedberger Haag besteht auch eine Anleinpflicht für Hunde. Markierte Wege dürfen nicht verlassen werden, dies gilt auch für Vierbeiner. Um dies deutlicher zu machen gibt es nun Schilder, die darauf hinweisen.
Hunde müssen in Naturschutzgebieten angeleint werden, um die heimische Tier- und Pflanzenwelt zu schützen. Freilaufende Hunde stören oder jagen Wildtiere, gefährden bodenbrütende Vögel, beschädigen seltene Biotope und belasten sensible Ökosysteme durch Nährstoffeinträge. Leider halten sich viele Hundebesitzer nicht an diese Vorschrift. Mit den neu aufgestellten Schildern soll dies in Erinnerung gerufen werden.
Zum Hintergrund: Der Liedberger Haag ist mit seinen über 200 Jahre alten Bäumen und Bruchkanten vom Stein- und Sandabbau ein einzigartiger Waldhügel. Er ist das einzige Festgesteinsvorkommen am Niederrhein und die höchste Erhebung im weiten Umfeld. Entsprechend interessant und stark frequentiert ist das kleine Areal. Um es zu schützen und zu erhalten ist es im Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss schon seit 1991 als Naturschutzgebiet festgesetzt. Seine Gäste dürfen damit ausschließlich die vorhandenen Hauptwege benutzen.
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