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1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Göttschlag
Gemeinde Allershausen
06.06.2025, 08:15

1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Göttschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen hat am 21.01.2020 beschlossen, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Gemeindeteil Göttschlag zu ändern. Der Planentwurf wurde vom Gemeinderat am 25.02.2025 gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Kartenausschnitt Göttschlag

Ziel und Zweck der Planung:

Die Gemeinde Allershausen beabsichtigt innerhalb des Geltungsbereiches der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung eine vertretbare bauliche Nutzung zu ermöglichen. Die vorliegende Satzung soll die erforderlichen baulichen und grünordnerischen Belange sichern.

Der Entwurf der Änderungssatzung liegt mit Begründung

vom 30.05.2025 bis einschließlich 02.07.2025

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Allershausen, Johannes-Boos-Platz 6,
85391 Allershausen, Zi.Nr. 13, 1. Stock (barrierefrei), öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der o. g. Frist zu den vorgenannten Dienstzeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Göttschlag unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzungsänderung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung kann auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Allershausen unter der Rubrik "Aktuelles/Bekanntmachungen" auf www.allershausen.de eingesehen werden.

Allershausen, 22.05.2025

Vaas
Erster Bürgermeister

Lageplan

Begründung

 

 



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Beschreibung

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