Der Gemeinderat der Gemeinde Neunkirchen a.Sand hat die Verordnung der Gemeinde Neunkirchen a.Sand über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung) in der öffentlichen Sitzung am 29.07.2026, gemäß Art. 18 Abs. 1 und 3 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG), beschlossen.
Die Hundehaltungsverordnung wurde am 06.08.2026 ausgefertigt und wird durch Niederlegung im Rathaus der Gemeinde Neunkirchen a.Sand, Hirtenweg 2-4, 91233 Neunkirchen a.Sand (Zimmernummer 14, 1. Obergeschoss) amtlich bekannt gemacht. Ebenfalls wird die Niederlegung digital über das Internet unter https://www.neunkirchen-am-sand.de/amtliche-bekanntmachungen/ bekannt gegeben.
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
