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Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Bürgermeister
08.10.2024, 15:53

Aufgrund der Grundsteuerreform, die zum 01.01.2025 in Kraft tritt, wurde vom Bayerischen Gemeindetag dringend angeraten bis spätestens Anfang November 2024 eine Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) zu beschließen.

Eine Hebesatzsatzung ist dringend erforderlich.

In der Sitzung vom 01.10.2024 hat der Gemeinderat daher die neue Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) zum 01.01.2025 erlassen.

Erfreulicher Weise konnten dabei die Steuersätze (Hebesätze) für Grundsteuer A und B unverändert bei 450 v. H. sowie die Gewerbesteuer bei 330 v. H. festgesetzt werden.

Die neue Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze können Sie hier einsehen.


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