Aufgrund der Grundsteuerreform, die zum 01.01.2025 in Kraft tritt, wurde vom Bayerischen Gemeindetag dringend angeraten bis spätestens Anfang November 2024 eine Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) zu beschließen.
Eine Hebesatzsatzung ist dringend erforderlich.
In der Sitzung vom 01.10.2024 hat der Gemeinderat daher die neue Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) zum 01.01.2025 erlassen.
Erfreulicher Weise konnten dabei die Steuersätze (Hebesätze) für Grundsteuer A und B unverändert bei 450 v. H. sowie die Gewerbesteuer bei 330 v. H. festgesetzt werden.
Die neue Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze können Sie hier einsehen.