Bekanntmachung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 8. März 2026:
Verkündung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des ersten Bürgermeisters am 8. März 2026:
Hinweis für die Annahme / Ablehnung der Wahl:
Nach Art. 47 Abs. 1 GLKrWG gilt die Wahl als angenommen, wenn der Gewählte nicht binnen einer Woche nach Verkündigung des vorläufigen Wahlergebnisses durch den Wahlleiter die Wahl abgelehnt hat.
