Das Betreten der ehemaligen Erdaushubdeponie der Gemeinde Schönau a. d. Brend, FI.Nr. 5287, Gemarkung Schönau a. d. Brend wird für die Öffentlichkeit untersagt. Die im Rahmen der Allgemeinverfügung aufgestellten Schilder mit dem Hinweis Betreten der ehemaligen Deponie verboten - Gefahr von Steinsturz und Hangrutschungen" sind zu beachten.
Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung sowie in der Allgemeinverfügung zum Betretungsverbot der ehemaligen Erdaushubdeponie.
