Wir bitten unter Einbeziehung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 13. Februar 2013 Az.: IC2-2116.1-0 (Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, siehe https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV269772) beim Anbringen von Wahlwerbung auf folgende Punkte zu achten:
- Die Aufstellung bzw. Anbringung der Plakate darf erst 6 Wochen vor der Wahl erfolgen. Vordefinierte Plätze gibt es hierfür nicht.
- Wahlwerbung darf nur innerorts angebracht werden und auch nur dort, wo die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird (Gefahr von Sichtbeeinträchtigungen an Straßeneinmündungen und Innenkurven).
- Die Werbeanlagen dürfen nicht an amtliche Verkehrszeichen und -einrichtungen, sowie in Kreisverkehrsanlagen angebracht werden.
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen auch nicht verdeckt oder beeinträchtigt werden.
- Auch an Fußgängerüberwegen (hierzu zählen auch Querungshilfen mit Mittelinseln) darf wegen der gegebenen Gefahr, dass dadurch insbesondere Kinder verdeckt werden könnten, keine Wahlwerbung angebracht werden.
- Die Plakattafeln sind so aufzustellen, dass sie den anerkannten Regeln der Technik genügen (kipp- und sturmsichere Verankerungen). Die Standsicherheit ist mindestens einmal wöchentlich zu überprüfen.
- Alle Plakate, die über einer Größe von DIN A1-Format hinaus gehen, sind Großplakate. Die Nutzung von Privatgrundstücken bleibt weiterhin den Parteien und Wählergruppierungen in eigener Absprache mit den Grundstückseigentümern und unter der Einhaltung der Bestimmungen dieser Email überlassen.
- Großplakate haben einen Mindestabstand von 3 m zum Fahrbahnrand einzuhalten; die übrigen Plakate einen Abstand von 1,5 m.
- Die Wahlwerbung ist innerhalb von zwei Wochen nach der Wahl wieder abzubauen.
- Bei Zweifel über zulässige Standorte ist mit dem zuständigen Straßenmeister
- für Kreisstraßen Herr Grosse, Tiefbauverwaltung des Landkreises, Tel. 09521/94260
- für Staatsstraßen Herr Diem, Straßenmeisterei Zeil, Tel. 09524/83310
Kontakt aufzunehmen.
Bei Nichtbeachten erfolgt kostenpflichtige Beseitigung der Werbeanlagen / Plakate.
Die Plakatierung ist anlässlich von Wahlen antrags- und gebührenfrei.
