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Öffentliche Zustellung
Gemeinde Kiefersfelden
17.07.2025, 08:42

Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung

 

Gemäß Art 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) wird folgendes Schriftstück an

Herr Fabian Alexander Quintus, zuletzt wohnhaft: Peter-Henlein-Str. 21, 81549 München

öffentlich zugestellt:

Kostenbescheid über Festsetzung von Auslagen vom 10.07.2025, Aktenzeichen: 01/00-2338-01/000/092
sowie
Schriftstück der Gemeinde Kiefersfelden vom 10.07.2025, Aktenzeichen: 01/00-2338-03/000/000

Die Schreiben können während der Öffnungszeiten der Gemeinde Kiefersfelden Montag bis Freitag von 8:00-12:00 Uhr, Dienstags 14:00-17:00 und Donnerstags 14:00-18:00 Uhr in der Gemeinde Kiefersfelden, Gemeindekasse, Zimmer Nr. 2 gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt bzw. eingesehen werden.

Das Dokument gilt gemäß Art. 15 Abs. 2 Satz 6 des Bayer. Verwaltungszustellungs­- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) i.d.F der Bek. vom 11. November 1970 (BayRS II S. 232) zuletzt geändert durch § 2 des Gesetztes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. 599) als zugestellt, wenn seit dem Tage der Bekanntmachung der Benachrichtigung an den ortsüblichen Amtstafeln zwei Wochen vergangen sind.

Hinweis (Art. 15 Abs. 2 Satz 3 VwZVG): Mit der öffentlichen Zustellung des bezeichneten Dokuments werden Fristen (z.B. Rechtsmittelfrist) in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

 

Gruber
Erster Bürgermeister

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