Falls Sie bei der Erstellung Ihrer neuen Grundsteuererklärung im Nachhinein Fehler entdecken, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf eine "fehlerbeseitigende Wertfortschreibung" stellen. Dies geht auch, wenn die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist. Dazu hat der Bund der Steuerzahler NRW einen Artikel verfasst, den wir gerne verlinken.
Zusätzlich finden Sie hier noch einen Artikel über Häufige Fehler bei der Erklärung.