Leider häufen sich in den Rathäusern Wald und Zell wieder die Klagen über die Hinterlassenschaften von Hunden auf fremden Grundstücken.
Kein Grundstückseigentümer ist darüber erfreut, wenn er auf seinem Grundstück oder auf dem Gehweg davor einen Hundehaufen vorfindet.
Auch entlang von öffentlichen Wegen ist es keine Zierde, wenn sich ein Hundehaufen an den anderen reiht. Welchem Spaziergänger ist nicht schon das Missgeschick passiert, beim Ausweichen auf das Wegbankett in eine „Tretmine“ aus Hundekot geraten zu sein?
Dieses Ärgernis kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein der Hundehalterinnen und Hundehalter vermieden werden. Also, achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Spielplätze, Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze, Grünanlagen und Vorgärten sind dafür tabu. Sollte ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten, dann sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen.
So wie es eine Selbstverständlichkeit sein sollte, den Müll nicht in der freien Landschaft zu verstreuen, so sollte es für die Hundehalter eine Selbstverständlichkeit sein, ihre Hunde nur dort ihr „Geschäft“ verrichten zu lassen, wo niemand daran Anstoß nehmen kann.
Verantwortungsvolle Hundehalter beseitigen die Hinterlassenschaften ihres Hundes sofort. An verschiedenen Stellen in den Gemeindegebieten Wald und Zell stehen Spenderboxen für die Hundekotbeutel bereit, aus denen eine kleine Plastiktüte zur Aufnahme und Beseitigung des Hundekots entnommen werden kann. Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne.
Hier sei auch darauf hingewiesen, dass die Tüten mit Hundekot in die Abfalleimer gehören. Leider kam es in letzter Zeit häufiger vor, dass diese einfach auf den Boden direkt vor den Abfalleimern gelegt werden.
Falls die Mülleimer bei den ausgewiesenen Hundetoiletten voll sind, nehmen sie bitte die Beutel mit zum nächsten Mülleimer oder nach Hause und entsorgen dort die Hinterlassenschaften.
Allen Hundehaltern, die bisher ihren Hund so gehalten haben, dass kein Grund zu klagen entstanden ist, danken wir für ihr einsichtiges Verhalten.
