Für die Kommunalwahl am 08. März wurden letzte Woche die Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten verschickt. Mit dieser Benachrichtigung kann auch die Briefwahl beantragt werden. Im Rahmen dessen weisen wir darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen erst ab dem 16. Februar ausgegeben werden dürfen (§ 24 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO). Der Grund ist eine Gesetzesänderung des […]
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