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Antrag auf Erstattung der Schulwegkosten für das Schuljahr 2025/2026 stellen
Gemeinde Unterroth
09.10.2026, 12:27

Das Landratsamt Neu-Ulm nimmt noch bis einschließlich 31. Oktober 2026 Anträge entgegen

 

Die Erstattung der Schulwegkosten für das Schuljahr2025/2026 können noch bis einschließlich 31. Oktober 2026 (Ausschlussfrist!) beantragt werden. Darauf weist der Fachbereich „Bildung, Kultur, Tourismus und Ehrenamt“ im LandratsamtNeu-Ulm hin.

 

Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die auf ihrem Schulweg nicht mehr kostenfrei befördert werden, aber nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges einen Anspruch auf Kostenerstattung haben. Dies sind Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien, Wirtschaftsschulen, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschule in Teilzeit), Fachober- und Berufsoberschulen (FOS/BOS) sowie Schülerinnen und Schüler im Teilzeit- oder Blockunterricht an Berufsschulen, welche die nächstgelegene Schule besuchen und deren Schulweg einfach länger als drei Kilometer ist.

Den Erstattungsantrag müssen die Schülerinnen und Schülern selbst beziehungsweise deren Eltern unter Vorlage der entsprechenden Fahrausweise beim Landratsamt Neu-Ulm stellen. Der Antrag muss eine Bestätigung der Schule enthalten.

 

Die Fahrkosten können aufgrund gesetzlicher Vorgaben allerdings nur insoweit erstattet werden, als der gesetzliche Eigenanteil (Familienbelastungsgrenze) von 320 Euro pro Schülerin bzw. Schüler und Schuljahr oder 490 Euro pro Familie und Schuljahr überschritten wird.

 

Hat ein Unterhaltsleistender zu Beginn des maßgeblichen Schuljahres (August 2025) für drei oder mehr Kinder Kindergeld bezogen oder ist er Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder von Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), werden die notwendigen Fahrkosten in voller Höhe erstattet.

 

Antragsvordrucke sind über die Internetseite www.landkreisnu.de (Rubrik: Bürgerservice/Formulare A - Z/ Schülerbeförderung - Antrag auf Fahrtkostenerstattung) oder unter Aktuelles | Landratsamt Neu-Ulm erhältlich.

 

Weitere Information erhalten Sie unter Tel. 0731 7040-42130, -42131 und -42132.


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