Kommunalwahl 2026
Achtung:
Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 16. Februar 2026 versandt bzw. ausgehändigt! Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen:
Im Gegensatz zu anderen Wahlen, gibt es bei den Kommunalwahlen die Besonderheit, dass am zweiten Sonntag nach dem Wahltag (= 22. März 2026) eine Stichwahl bei der Bürgermeister- und/oder Landratswahl stattfinden kann. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Bewerber im ersten Wahlgang nicht mindestens 50 % der gültigen abgegebenen Stimmen erhält.
Sollten Sie auch für eine mögliche Stichwahl Briefwahlunterlagen beantragen wollen, können Sie dies bereits bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl (= 08. März 2026) vormerken lassen.
