
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Westfeld. Das flächenmäßig größte Grundstück (2.470 m²) soll geteilt werden. Im oberen/nördlichen Bereich soll auf ca. 1.266 m² eine große Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten und eine Arzt-Praxis entstehen. Das geplante 3-stöckige Gebäude soll die Außenmaße von 19,65 m x 17,25 m (zuzgl. der Auskragung der Balkone), eine Wandhöhe von 8,90 m und ein versetztes Pultdach mit 6° Dachneigung Richtung Osten und 10° Dachneigung in Richtung Westen erhalten. Für den Parteiverkehr sollen 18 Stellplätze angelegt werden.
Der Vorhabensträger hat sieben Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Westfeld beantragt:
1. Maß der baulichen Nutzung/Ziffer 3.2.1:
SOLL: 0,60 - PLAN: 0,61
2. Höhe baulicher Anlagen - Wandhöhe/Ziffer 3.2.4
SOLL: 6,00 m - 7,50 m (Mindest- und Höchstmaß) - PLAN: 8,90 m
3. Anzahl der Wohnungen/ Ziffer 3.8
SOLL: Je Wohngebäude sind 8 Wohnungen zulässig - PLAN: 1 Praxis und 12 Wohneinheiten
4. Zulässige Dachformen und Dachneigungen (DN) /Ziffer 4.1.1.
SOLL für Hauptdächer: DN 15°-45° - PLAN: DN 6° bzw. 10°
5. Aufschüttungen/Abgrabungen / Ziffer 4.5
SOLL: max. 0,80 m - PLAN: bis 1,35 m Abgrabung im nordöstlichen Teil des Grundstücks
6. Ein- und Ausfahrten / Ziffer 3.7
SOLL: max. Breite der Ein-/Ausfahrt: 7 m - PLAN - Neu: ca. 17,5 m
7. Überbaubare Grundstücksfläche / Ziffer 3.5
Das Gebäude für Fahrräder und Müll (8,00 x 4,00 m x 3,00 m L/B/H) liegt außerhalb des Baufensters, Teilflächen der Stellplätze (ca. 50 m²) ebenfalls.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.03.2026 den Befreiungsanträgen nach ausführlicher Beratung mehrheitlich zugestimmt.
Das Landratsamt Dillingen a. d. Donau stellte mit Schreiben vom 09.04.2026 (AZ: 43-V-9-2026) fest, dass das Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist: Nach der Städtebaulichen Beurteilung können die erforderlichen Befreiungen bezüglich der Wandhöhe und Anzahl der Wohnungen gem. § 31 Abs. 1 BauGB nicht erteilt werden, da es sich hierbei um Grundzüge der Planung handelt.
Die Marktgemeinde hat nun die Möglichkeit, auf Basis der bis Ende 2030 befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau die Zustimmung nach § 36a BauGB zu erteilen. Danach kann im Einzelfall von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.* Die Befreiung ist mit öffentlichen Belangen insbesondere dann nicht vereinbar, wenn sie aufgrund einer überschlägigen Prüfung voraussichtlich zusätzliche erhebliche Umweltauswirkungen hat.
Die Entscheidung über die Zustimmung wird der Marktgemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen treffen.
Vorab wird Bürgerinnen und Bürgern, die sich durch dieses Bauvorhaben betroffen fühlen
vom 30.04.2026 bis einschließlich 18.05.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der vom Bauwerber zur Verfügung gestellte Lageplan, sowie Ansichten/Schnitte und der Grundriss EG können im oben genannten Zeitraum auf der Internetseite des Marktes Bissingen www.bissingen.de oder im Rathaus der Marktgemeinde Bissingen, Am Hofgarten 1, 86657 Bissingen, Zimmer 5, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
zusätzlich Dienstag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Während der Stellungnahmefrist besteht die Möglichkeit, sich zu dem Bauvorhaben zu äußern. Anregungen und Bedenken können elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Marktgemeinde Bissingen vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei der Beschlussfassung über die Zustimmung nach § 36 a BauGB nicht berücksichtigt werden.
Dokumente:
- 2026_03_23_Bissingen_Bauvoranfrage_Grundrisse
- 2026_03_24_Bissingen_Bauvoranfrage_Lageplan
- Ansichten MFH m. Arztpraxis 248_15 Westfeld
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m.§ 3 BauGB und dem BayDSG. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauturbo-Verfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.
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