Der Sozialhilfeträger kann auf vorhandenes Vermögen eines Pflegebedürftigen zugreifen.
Wenn der Pflegefall bereits entstanden ist, ist es oft zu spät. Die Familie hat es in der Hand erspartes Vermögen durch entsprechende Übergabeverträge von landwirtschaftlichen Betrieben oder Wohnhäusern ganz oder teilweise schützen. Entscheidend ist hier das vorsorgende, rechtzeitige und auch überlegte Handeln.
Vortrag findet statt am: Fr, 22.05.2026 19:00-20:30 Uhr,
Dauer: 1 Abend
Kursort: Grund und Mittelschule Essenbach, Konferenzraum, EG
Dozentin: Blümel, Monika
Gebühr: 14,50 EUR
