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FĂŒr eine gĂŒltige Stimmabgabe sind die Hinweise zur Briefwahl zu beachten.Â
Der Wahlschein ist zu unterschreiben, die Unterlagen sind entsprechend den Vorgaben in die UmschlÀge zu legen.
Der Wahlbrief muss spÀtestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der zustÀndigen Stelle eingegangen sein.
Um ungĂŒltige Stimmen zu vermeiden, finden sie anbei Wahlhinweise fĂŒr die Briefwahl.
Wir bitten um eine dementsprechende Beachtung.
