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Verbot von offenem Feuer in der Gemeinde ab dem 1. Mai 2025
Gemeinde Eußenheim
30.04.2025, 14:43

Die Gemeinde Eußenheim weist darauf hin, dass gem. §§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) ab dem 1. Mai 2025 aufgrund der akuten Brandgefahr bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer – auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen – im Gemeindegebiet ohne Ausnahme ausgesprochen wird. Grillen mit Holzkohle im privaten Bereich innerorts ist von diesem Verbot ausgenommen.

Das Verbot von offenem Feuer gilt sowohl für die ausgewiesenen Grillplätze, als auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken.

Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung besteht in unserer Region, insb. für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen etc. allerhöchste Brandgefahr.

Die Gemeinde Eußenheim ist angesichts der extrem hohen Brandgefahr somit verbindlich gehalten, jegliche Art von offenem Feuer ausnahmslos zu untersagen.

Wir fordern die Bevölkerung im eigenen Interesse dringend auf – auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen – sich an das ausgesprochene Verbot zu halten. Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird – sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen – sofort über die Presse und auf der Homepage bekannt gegeben.

FÜR DIE MAIFEUER IM GEMEINDEGEBIET GILT DAS FEUERVERBOT AB SONNENAUFGANG DES 1. MAI 2025.

HALTEN SIE IHR MAIFEUER BITTE NICHT ZU GROSS UND STELLEN SIE FÜR DEN NOTFALL GENÜGEND WASSER PARAT!

 


Beschreibung

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