Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale weist darauf hin, dass am 1. November 2026 die Abschlagszahlung für die Wasser- und Kanalgebühren 2026 fällig wird.
Zu zahlen ist der im letzten Abrechnungsbescheid über Benutzungsgebühren festgesetzte Abschlagsbetrag.
Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen werden alle Zahlungspflichtigen, die keine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Verbrauchsgebühren (Wasser- und Kanalgebühren) an die Verwaltungsgemeinschaft erteilt haben, aufgefordert, die fälligen Beträge rechtzeitig auf ein Konto der Gemeinde zu überweisen.
