Im Zusammenhang mit den neuen Grundsteuerbescheiden vom 09.01.2026 erreichen die Stadt derzeit viele Rückfragen.
Der Stadtrat beschloss im November 2025 eine neue Hebesatzsatzung mit Gültigkeit ab dem 01.01.2026 in der eine Hebesatzerhöhung beschlossen wurde. Inzwischen haben alle Neustädter Bürger einen neuen Grundsteuerbescheid 2026 erhalten.
Die geltende Hebesatzung ab 01.01.2026 findet Ihr auf der Website der Stadt unter https://www.neustadt-waldnaab.de/assets/downloads/2026_hebesatzsatzung.pdf
Wichtig dabei: Der Grundsteuermessbetrag wird ausschließlich vom Finanzamt festgesetzt. Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, diesen Messbetrag auf Grundlage des jeweils gültigen Hebesatzes anzuwenden.
