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Wichtige Bekanntmachung für die Eigentümer, An- und Hinterlieger der Grundstücke an der Volkach
Stadt Volkach
30.03.2026, 13:52
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Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg führt das ganze Jahr 2026 Unterhaltungsmaßnahmen an der Volkach durch. Zu diesen Unterhaltungs-maßnahmen gehören das Freimachen des normalen Abflussquerschnittes der Gewässer, die Verjüngung des Gehölzbestandes, Wahrnehmung der Verkehrs-sicherungspflicht (Rückschneiden oder vereinzelte Baumfällung), Pflege des bestehenden Bewuchses, Neuanpflanzungen sowie kleinere Räumungsarbeiten zum Hochwasserschutz.

 

Nach Art. 25 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) haben Eigentümer und Anlieger diese Arbeiten zu dulden.

Solche Duldungspflichten bestehen auch für die Inhaber von Rechten und Befugnissen an Gewässern und für Fischereiberechtigte.

Zudem haben Anlieger und Hinterlieger zu dulden, dass auf ihren Grundstücken der Aushub oder das Verbaumaterial vorübergehend gelagert und ggf. eingeebnet wird.

 

In diesem Zusammenhang wird außerdem auf Folgendes hingewiesen: 

 

    Gewässer und die Ufergrundstücke sind keine Ablagerungsflächen für jeglichen Haus- und Gartenabfall. Darunter fallen auch Kleingartenabfälle, Schnittholz, Reste von Pflanzen und Mähgut. Eine solche illegale Müllablagerung kann ggf. auch zur Anzeige gebracht werden.

 

Bäume an Gewässern dürfen nicht eigenmächtig entfernt werden. Eigentümer von Uferstellen werden gebeten, sich vor dem Rückschneiden von Bäumen entlang der Gewässer mit der Flussmeisterstelle Gemünden (Tel. 06021-58610) in Verbindung zu setzen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung! 

Stadt Volkach

Marktplatz 1

97332 Volkach


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