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Wasserentnahmestellen jetzt kostenpflichtig
Gemeinde Eußenheim - Bürgermeister
14.03.2024, 08:43
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Die Gemeinde Eußenheim unterhält drei Wasserentnahmestellen (in Eußenheim, Aschfeld und in Hundsbach), wo bislang jeder kostenlos Wasser in beliebiger Menge entnehmen konnte.

In Zeiten langanhaltender Trockenperioden wird in der ganzen Region über den Umgang mit solchen Wasserentnahmestellen diskutiert. Denn der Schutz des Grundwassers wird immer wichtiger. Aus diesem Grund hat sich auch unser Gemeinderat mit dem Thema beschäftigt und entschieden, dass zukünftig:

1.    Wasser nur noch kostenpflichtig abgegeben wird. Jeder angefangene Kubikmeter kostet 50 ct. 

2.    Wasser nur noch an Bürger der Gemeinde abgegeben wird.

3.    Das entnommene Wasser nur für Gärten und für die Landwirtschaft verwendet werden darf (nicht z.B. für Pools oder Brauchwasserzisternen).

4.    Jeder Wasserentnehmer muss sich und die entnommene Menge in eine Liste eintragen, abgerechnet wird am Saisonende.

 

Hier ein paar Hintergrundinformationen zur Diskussion im Gemeinderat:

Seit Mai 2023 wurden am Waschplatz in Eußenheim 398 m³ Wasser entnommen, am Sportplatz 2.140 m³ und am alten Sportplatz 171 m³. In Hundsbach waren es im gleichen Zeitraum 386 m³. In Aschfeld wird erfahrungsgemäß am wenigsten Wasser geholt, dort ist kein Zähler installiert.

Erster Bürgermeister Achim Höfling stellte verschiedene Varianten der kostenpflichtigen Wasserentnahmen aus Beispielen der umliegenden Gemeinden vor.

Das Gremium diskutierte sehr eingehend über die Entscheidung der kostenfreien oder kostenpflichtigen Wasserentnahme. Die Mehrheit entschied sich dafür die Wasserabgabe zukünftig kostenpflichtig zu machen, und zwar zu einem Preis von 50 Cent pro angefangen Kubikmeter.

Weiterhin wurde darüber beraten, ob die Abgabe von Wasser auf bestimmte Nutzergruppen beschränkt werden soll. Es wurde vorgeschlagen, das ausschließlich einheimische Bürger Wasser entnehmen dürfen, was von der Mehrheit angenommen wurde. Außerdem wurde festgelegt, dass weder Brauchwasserzisternen noch Pools mit dem Wasser befüllt werden dürfen. Denn in beiden Fällen muss das verschmutzte Wasser über die Kanalisation der Kläranlage zugeführt werden und die Allgemeinheit würde um die fällige Abwassergebühr betrogen werden. Die Verwendung des Wassers ist ausschließlich für private Gärten und für die Landwirtschaft zulässig.

Auch die Frage der Kontrolle der Wasserentnahme wurde eingehend diskutiert. Um teure Investitionen in eine technische Lösung zu vermeiden, sollen Listen geführt werden, in die jeder Nutzer seine Wasserentnahme eintragen muss. Mit dieser Variante setzt der Gemeinderat auf die Ehrlichkeit der Nutzer und hofft, dass ihnen der moderate Abgabepreis lieber ist als eine drohende Schließung der Wasserentnahmestelle, die bei unkontrollierter Grundwasserentnahme möglicherweise droht.


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