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Bayerische Ehrenamtskarte: Dankeschön für Ihr Engagement
Gemeinde Mühlhausen
05.10.2026, 12:00

Sie engagieren sich freiwillig für unsere Gemeinschaft? Mit der Bayerischen Ehrenamtskarte würdigt der Freistaat Bayern besonderen ehrenamtlichen Einsatz. Karteninhaberinnen und Karteninhaber profitieren von zahlreichen Vergünstigungen bei Akzeptanzstellen in ganz Bayern – etwa bei Museen, Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen.

 

Wer bekommt die Bayerische Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte gibt es in zwei Varianten:

 

Blaue Ehrenamtskarte

Die blaue Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig. Sie erhalten sie, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie engagieren sich seit mindestens zwei Jahren durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich.
  • Sie besitzen eine gültige Jugendleitercard (Juleica).
  • Sie leisten derzeit einen Freiwilligendienst, zum Beispiel ein FSJ, FÖJ oder einen BFD.
  • Sie sind aktiv bei der Freiwilligen Feuerwehr und haben die Truppmannausbildung beziehungsweise mindestens das Basismodul der Modularen Truppausbildung (MTA) abgeschlossen.
  • Sie sind ehrenamtlich als Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder Rettungsdienst tätig und verfügen über eine abgeschlossene Grundausbildung.
  • Sie leisten als Reservistin oder Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr. Dafür müssen Sie in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservistendienst geleistet haben oder in diesem Zeitraum ständig einem Bezirks- oder Kreisverbindungskommando angehört haben.

 

Goldene Ehrenamtskarte

Die goldene Ehrenamtskarte ist unbefristet gültig. Sie erhalten sie, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie engagieren sich seit mindestens 25 Jahren durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich.
  • Sie besitzen das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten.
  • Sie leisten Feuerwehrdienst, Rettungsdienst oder Einsatzdienst in einer anderen Einheit des Katastrophenschutzes und haben eine entsprechende Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz erhalten.
  • Sie leisten als Reservistin oder Reservist seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr. Voraussetzung sind insgesamt mindestens 500 Tage Reservistendienst oder eine ständige Zugehörigkeit zu einem Bezirks- oder Kreisverbindungskommando während dieses Zeitraums.

 

Wichtig: Aufwandsentschädigungen

Für beide Varianten gilt: Aufwandsentschädigungen für das ehrenamtliche Engagement dürfen üblicherweise den jährlichen Freibetrag nicht überschreiten. Dieser liegt bei 840 Euro für die Ehrenamtspauschale beziehungsweise bei 3.000 Euro für den Übungsleiterfreibetrag.

 

Jetzt informieren

Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und wie Sie die Ehrenamtskarte beantragen können, erfahren Sie hier.

 

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Antrag und Infos zur Antragstellung

 

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