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Helfen Sie mit, unsere Ortschaften sauber zu halten... Reinigung der Gehwege / Straßenrinnen / Rückschnitt Pflanzenüberhang
Gemeinde Ebelsbach
30.07.2025, 07:14
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Es wird darauf hingewiesen, dass nach der Reinigungs- und Sicherungsverordnung, die in jeder Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Gültigkeit hat, öffentliche Straßen und Plätze, Geh- und Radwege sowie der sich innerhalb der Reinigungsfläche befindliche Teil der Fahrbahn in regelmäßigen Abständen durch den Eigentümer bei Bedarf gereinigt werden muss (Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Straße, der zwischen der gemeinsamen Grenze des Grundstücks und dem Straßengrundstück liegt).

Die Reinigung beinhaltet:

  • zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen

  • den Geh- oder Radweg sowie die innerhalb der Reinigungsfläche befindliche Fahrbahn von Gras und Unkraut sowie Moos und Anflug von sonstigen Pflanzen zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst.

  • Insbesondere nach einem Unwetter sind die Abflussrinnen und Kanaleinläufe vor dem Grundstück freizumachen.

Wer seiner Reinigungspflicht nach der o.g. Verordnung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro belegt werden kann.

Wir bitten deshalb alle Grundstückseigentümer darum, der Reinigungspflicht nachzukommen.

Auch ist darauf zu achten, dass vom Privatgrundstück in den öffentlichen Verkehrsraum (Straße/Gehweg) überhängende Pflanzenteile regelmäßig zurückgeschnitten werden!

Die Gemeinden Breitbrunn, Ebelsbach, Stettfeld und Kirchlauter werden vermehrt darauf achten, dass die Reinigungs- und Rückschnittarbeiten durchgeführt werden.


Beschreibung

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