Am 30. und 31. März finden jeweils ab 7:00 Uhr im Hauptort und sowie im gesamten Gemeindebereich Straßenkehrarbeiten statt. Bürger, die mit ihrem Grundstück an einen Gehweg angrenzen, sollen vorab entlang der ganzen Grundstückslänge den auf den Gehsteigen abgelagerten Straßensplitt und Staub auf den Fahrbahnrand abkehren, damit das Kehrfahrzeug den Schmutz aufnehmen kann. Darüber hinaus werden alle Kraftfahrzeugbesitzer gebeten, während der Kehrung tagsüber keine Fahrzeuge am Straßenrand abzustellen, damit der Reinigungswagen ungehindert durchfahren kann.
