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Aufhebung des Feuerverbots – Hinweise zur Durchführung von Feuern
Stadt Witzenhausen
07.07.2025, 09:21

Feuerverbot mit sofortiger Wirkung aufgehoben

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) weist für die 28. Kalenderwoche (07. bis 13. Juli 2025) einen Graslandfeuerindex der Stufen 2 bis 3 aus.
Das am 30. Juni 2025 ausgesprochene Feuerverbot wird daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Trotzdem bitten wir um besondere Vorsicht: Aufgrund der weiterhin sehr trockenen Vegetation ist das Abbrennen von Feuern ausschließlich nach vorheriger Anmeldung und unter strenger Aufsicht zulässig. Die Stadt Witzenhausen behält sich im Einzelfall vor, das Abbrennen von Feuern abzulehnen, wenn besondere Gefahren bestehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe zur Gefahrenvermeidung.



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Beschreibung

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