Der neue Höchheimer Mainsteg ist wie der alte Ludwig-Volk-Steg eine wichtige Möglichkeit, den Main zu Fuß oder mit dem Fahrrad/Pedelec zu überqueren. Autos, Motorräder, Mofas, Motorroller, E-Bikes mit Unterstützung über 25 km/h und Reiter dürfen ihn nicht benutzen. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.
Die Erlaubnisse und Verbote sind lt. StVO durch das angebrachte Verkehrszeichen Nr. 240 „gemeinsamer Fuß- und Radweg“ festgelegt.
Auf solchen Wegen haben Fußgänger immer Vorrang. Radfahrer und E-Scooter-Fahrer müssen Rücksicht auf die Fußgänger nehmen und so fahren, dass sie jederzeit anhalten können, wenn Fußgänger plötzlich ihren Weg kreuzen oder stehen bleiben. Fußgänger müssen nicht ständig nach Radfahrern oder E-Scooter-Fahrern schauen.
Rad- und E-Scooterfahrer sind zusätzlich verpflichtet auf einem gemeinsamen Fuß- und Radwegen möglichst weit rechts zu fahren, ihre Geschwindigkeit an die Anzahl der Fußgänger anzupassen und auf sie Rücksicht zu nehmen. Doch auch von Fußgängern darf, im Sinne der guten gemeinsamen Wegenutzung, Rücksicht gefordert werden. Sie sollen für die Radfahrer und E-Scooter Platz machen, wenn sie diese kommen sehen.
Für ein weiterhin angenehmes und unfallfreies Miteinander auf dem Höchheimer Mainsteg bitten die Gemeinden links und rechts des Mains um Beachtung der Vorschriften und die vermehrte gegenseitige Rücksichtnahme.
- Die Gemeinden Veitshöchheim und Margetshöchheim -
