Wassertarifanpassung ab 01.07.2026 gemäß Wasserlieferungsvertrag, hier § 10 Höhe des Wasserpreises sowie § 11 Vorbehalt für die Änderung des Wasserpreises, Selbstkostenprinzip
Die Novellierung des Bayerischen Wassergesetzes beinhaltet u.a. die Einführung eines Wasserentnahmeentgelts, des sog. Wassercent. Dieses Wasserentnahmeentgelt wird sowohl für eigene Entnahmen der FWF fällig als auch von unseren Vorlieferanten an die FWF weitergegeben. Mit der Änderung des Gesetzes zum 01.01.2026 wurde die Einführung des Wasser-entnahmeentgelts zum 01.07.2026 mit einer Höhe von 0,10 €/m³ Wasserentnahme festgelegt.
Mit Inkrafttreten der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes und auf Grundlage des Beschlusses der Verbandsversammlung wird das Wasserentnahmeentgelt bei der Preisbildung berücksichtigt, so dass ab 01.07.2026 eine Anpassung des Arbeitspreises auf 1,80 €/m³ (zzgl. USt.), wie in den §§ 10 und 11 vertraglich vereinbart, vorgenommen wird.
Anmerkung der Gemeinde Wilburgstetten:
Bei der nächsten Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung wird sich diese Erhöhung der FWF ebenfalls auswirken.
