Erster Bürgermeister Achim Höfling eröffnete am 16.12.2025 um 19:00 Uhr die 17. Sitzung des Gemeinderates, begrüßte alle Anwesenden, stellte die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die Tagesordnung (öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzungsteil) wurde einstimmig angenommen. Die Gemeinderatssitzung endete mit einem nichtöffentlichen Sitzungsteil.
Anwesende Gemeinderäte und Ortssprecher:
Achim Höfling, Markus Bähr, Nico Harde, Holger König, Daniel Lambrecht, Thomas Obert, Thomas Reitz, Juliane Scheuner, Martina Utsch, Klaus Weidner, Georg Nicklaus, Sabine Adelmann, Mathias Binner, Ludwig Keller, Marco Zankl, Florian Hoßmann
Abwesende und entschuldigte Personen:
Michael Sauer, Peter Heun, Susanne Keller
ÖFFENTLICHER SITZUNGSTEIL
1 Anerkennung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 11.11.2025
Zu Beginn der Sitzung informierte erster Bürgermeister Achim Höfling über den Tod des ehemaligen Gemeindemitarbeiters Georg Marterstock am 09.12.2025. Der Gemeinderat hielt eine Schweigeminute für ihn.
Über das Ratsinformationssystem wurde dem Gemeinderat die Niederschrift von der Gemeinderatssitzung vom 02.12.2025 zur Kenntnisnahme freigegeben. Der Gemeinderat ist mit der Niederschrift einverstanden.
2 Beratung und Beschluss über den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 769/1 in Obersfeld
Der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 769/1 in Obersfeld plant die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplan „Blassenpfad II“. Da das Grundstück noch nicht erschlossen ist, fand am 11.12.2025 ein Ortstermin statt, bei dem besprochen wurde, wie die Erschließung sichergestellt wird. Die Wasser- und Abwasserleitungen sollen an die bestehende Leitung auf Höhe des Friedhofs angeschlossen und am Straßenrand entlang zum Grundstück geführt werden. Für die Wasserleitung wird auf Höhe des zweiten Bildstocks ein Übergabeschacht mit einem Rückschlagventil eingebaut. Die Kosten muss der Bauherr übernehmen.
Gemeinderat Thomas Reitz erkundigte wo genau der Schacht liegen soll, da dort auch ein Privatgrundstück ist. Erster Bürgermeister Achim Höfling antwortete, dass der Schacht und die Leitung ziemlich nah an der Straße in Gemeindegrund liegen sollen und erklärte, dass es sich um ein Provisorium handle, dass aber wahrscheinlich sehr lange bestehen wird.
Gemeinderätin Juliane Scheuner fragte nach, warum der Kanal zum Haus nicht gerade entlang der Wege verlaufen kann statt schräg über ein Gemeindegrundstück, das aktuell als Acker verpachtet ist. Erster Bürgermeister Achim Höfling erklärte, dass schräg der kürzeste Weg wäre. Außerdem erfragte sie, ob dann erneut erschlossen werden muss, wenn die anderen Grundstücke im Baugebiet bebaut werden sollen. Erster Bürgermeister Achim Höfling bejahte dies. Gemeinderätin Sabine Adelmann fände die Leitung unter der Straße verlaufend sinnvoller als über das Grundstück der Gemeinde.
Gemeinderat Nico Harde merkte an, dass der Eigentümer ausdrücklich darauf hingewiesen werden müsse, dass er bei der ordentlichen Erschließung des Baugebiets mit Straße, Wasser und Kanal in der Zukunft ein weiteres Mal Erschließungsgebühren zahlen muss.
Gemeinderat Markus Bähr ist nicht zufrieden mit der Drehung der Firstrichtung des Gebäudes, es passe nicht in die Umgebung. Erster Bürgermeister Achim Höfling wies darauf hin, dass der Gemeinderat der Drehung in seiner Sitzung am 20.05.2025 bereits einstimmig zugestimmt habe. Damals wurden folgende vier Befreiungen genehmigt:
1. geringfügige Überschreitung der Baugrenze
2. Drehung der Firstrichtung um 90 Grad
3. Erhöhung der Wandhöhe am Hang (bis zu 5 m, statt 2,80 – 3,50 m)
4. Erhöhung des Kniestocks (bis zu 75 cm, statt 30 cm)
Ortssprecher Georg Niklaus erkundigte sich, ob die getroffenen Abmachungen bezüglich des Verlaufs der Leitung durch den Gemeindeacker auch für einen potenziellen nachfolgenden Eigentümer gelten würden. Erster Bürgermeister Achim Höfling bejahte dies. Die Gemeinde sei ja weiterhin Eigentümer der Grünfläche und durch einen möglichen Eigentümerwechsel am Baugrundstück könnten keine Nachteile für die Gemeinde entstehen.
Zusammen mit dem Bauantrag beantragte der Bauherr von der Gemeinde an einer Stelle die Übernahme einer Abstandsfläche von 15 cm. Dies wäre normalerweise kein Problem, allerdings betrifft dies ein zukünftiges Baugrundstück, das irgendwann erschlossen und verkauft werden soll. Bürgermeister Achim Höfling missfällt es, zukünftigen Käufern ein rechtlich belastetes Grundstück anzubieten und schlägt stattdessen vor, einen 20 cm breiten Streifen vom Nachbargrundstück an den Bauherrn zu verkaufen.
Gemeinderat Nico Harde gefällt es zwar nicht, dass wegen der Abstandsfläche ein Streifen Grund verkauft werden soll, aber es gebe wahrscheinlich keine bessere Lösung. Gemeinderat Thomas Reitz erkundigte sich nach dem Preis für den 20 cm breiten Streifen. Erster Bürgermeister Achim Höfling gab bekannt, dass die Gemeinde dafür den Bodenrichtwert für Bauland in Obersfeld verlangen wird.
Beschlüsse:
Der Gemeinderat stimmt für den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 769/1 in Obersfeld.
Mehrheitlich beschlossen Ja 13 Nein 1
Der Gemeinderat stimmt dafür, einen 20 cm breiten Streifen von Fl.Nr. 769 an den Eigentümer von Fl.Nr. 769/1 zu verkaufen.
Mehrheitlich beschlossen Ja 13 Nein 1
3 Beratung und Beschluss über die Festsetzung des Erfrischungsgeldes an der Kommunalwahl am 8. März 2026
Am 08.03.2026 findet die eine Kommunalwahl statt, zwei Wochen später eventuell eine Stichwahl. In § 10 BWO heißt es: Wahlhelfern „kann (…) ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden.“
Zum Vergleich: Bei der letzten Kommunalwahl 2020 betrug das Erfrischungsgeld 70 € für die Hauptwahl und 40 € für die Stichwahl. Die Stadt Karlstadt legte für die Kommunalwahl 2026 ein Erfrischungsgeld von 100 € (Stichwahl: 50 €) fest.
Die Verwaltung schlägt vor, für alle Wahlhelfer ein einheitliches Erfrischungsgeld in Höhe von 100 € für die Hauptwahl sowie 50 € bei einer Stichwahl festzusetzen. Gemeinderätin Juliane Scheuner regte an, das Erfrischungsgeld wie 2020 festzusetzen.
Beschluss:
Der Gemeinderat setzt für die Kommunalwahl am 08.03.2026 ein einheitliches Erfrischungsgeld in Höhe von 100 € fest.
Mehrheitlich beschlossen Ja 12 Nein 3
Der Gemeinderat setzt für eine eventuelle Stichwahl am 22.03.2026 ein einheitliches Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € fest.
Mehrheitlich beschlossen Ja 12 Nein 3
4 Beratung und Beschluss über den Abbruch des Förderverfahrens 'Gigabitrichtlinie 2.0'
Der Glasfaserausbau im Großteil der Gemeinde Eußenheim wurde über die sogenannte Gigabitrichtlinie des Bundes mit 90 % gefördert. Lediglich das Dorf und die Siedlung von Eußenheim erfüllten die Fördervoraussetzung nicht, weshalb dort noch keine Glasfaserkabel in allen Straßen verlegt wurden. Über das 2023 ausgelobte Förderprogramm „Gigabitrichtlinie 2.0“ wäre es möglich gewesen zumindest 45 gewerblichen Anschlüsse im Ort Eußenheim mit einer 90%igen Förderung anschließen zu lassen. Da diese 45 Häuser über den ganzen Ort verteilt sind, bewarben wir uns in der Hoffnung, dass der Netzbetreiber, der den Zuschlag bekommt, den Rest von Eußenheim eigenwirtschaftlich, also auf eigene Kosten, ans Glasfasernetz anschließt.
Diese Hoffnung hat sich nun endgültig zerschlagen. Bei der Ausschreibung gab es nur ein Angebot, das sich auf 826.084 € belief. Dem schlossen sich zwei Verhandlungsgespräche an, bei denen die Gemeinde auf eine Zusage für einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau des Rests von Eußenheim drängte. Leider vergeblich: In den ersten zwei Jahren nach Abschluss eines geförderten Ausbaus ist es Netzbetreibern förderrechtlich untersagt einen Ort eigenwirtschaftlich auszubauen und auch danach möchte das anbietende Unternehmen keinen eigenwirtschaftlichen Ausbau durchführen.
Damit beläuft sich der Gemeindeanteil von 10 % auf 82.608,40 € für den Glasfaseranschluss der 45 förderfähigen Adressen. Zum Vergleich: Für den Anschluss von den rund 900 Adressen von Aschfeld bis Obersfeld betrug der Gemeindeanteil von 10 % knapp 200.000 €. Angesichts der hohen Kosten für die wenigen förderfähigen Adressen schlägt erster Bürgermeister Achim Höfling vor, das aktuelle Förderverfahren abzubrechen und auf ein attraktiveres Förderprogramm zu warten, mit dem ganz Eußenheim ans Glasfasernetz angeschlossen wird.
Gemeinderat Thomas Obert erkundigte sich, ob die Gewerbetreibenden gefragt wurden, ob denn Interesse am Glasfaseranschluss mit einer Selbstbeteiligung bestünde, die Gemeinde würde dadurch auch ihren guten Willen zum Ausdruck bringen. Erster Bürgermeister Achim Höfling verneinte dies, er könne dies aber noch tun. Gemeinderat Nico Harde schloss sich dem Vorschlag von Thomas Obert an, somit könnte man die Nachfrage besser einschätzen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Beschluss über den Abbruch des Förderverfahrens zur Gigabitrichtlinie 2.0 zu vertagen.
Einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0
5 Beratung über die verkehrsbezogenen Anliegen aus den Bürgerversammlungen
In den Bürgerversammlungen wurden verschiedene verkehrsbezogene Anliegen vorgebracht. Bei einem Vororttermin am 11.12.2025 beurteilte ein Verkehrspolizist die Vorschläge aus verkehrsrechtlicher Sicht.
Haifischzähne an allen Straßeneinfahrten einzeichnen:
Haifischzähne sind eigentlich nur an Radschnellwegen vorgesehen, möglich sind sie zum Beispiel am unübersichtlichen Rechts-vor-Links-Stellen, aber nicht in einer ganzen Ortschaft.
Berggasse zu verkehrsberuhigtem Bereich erklären:
Um eine Straße zu einem verkehrsberuhigten Bereich erklären zu können, darf der Autoverkehr dort nur eine untergeordnete Rolle spielen. Das ist in der Berggasse nicht gegeben, da sie als Durchgangsstraße dient.
Fahrradweg zwischen Hundsbach und Obersfeld sperren, um keinen Autoverkehr an den Trinkwasserbrunnen zu haben:
Die Polizei sieht diesen Vorschlag skeptisch, da auf dem Fahrradweg das Verkehrsaufkommen ziemlich gering sei und allein die Möglichkeit, dass durch einen Autounfall etwas Schlimmes passieren könnte, in der Regel nicht als Begründung für eine Sperrung reicht.
Tempo-30-Zone in der Hauptstraße Eußenheim einrichten
Der Vorschlag am Dorfplatz ein Tempo-30-Zone oder eine Ampel einzurichten wird von der Polizei seit mehreren Jahren aufgrund der Nähe zu Schule und Kindergarten grundsätzlich befürwortet. Bislang scheiterte dies an zu hohen Anforderungen bezüglich Verkehrs- und Fußgängeraufkommen und der Zuständigkeit des Landkreises für diese Straße. Nichtsdestrotrotz empfahl der Verkehrspolizist einen neuen Anlauf zu starten, er schätzt die Gelegenheit als günstig ein.
Im Gremium wurde diskutiert, ob eine Ampel oder eine Tempo-30-Zone sinnvoller wäre. Bei der Ampel würde es sich um eine Drückampel auf Höhe des Weißenberger Anwesens handeln, die nur auf rot schaltet, wenn sie betätigt wird. Eine Tempo-30-Zone müsste zeitlich beschränkt sein, wohl auf werktags von 7 - 14 Uhr, wenn man die Maßnahme mit der Sicherheit der Schulkinder begründen will.
Gemeinderat Nico Harde fragte nach, wieso ein Zebrastreifen keine Option wäre. Bei der Errichtung einer Ampel würde zudem ein Parkplatz an der Hauptstraße wegfallen. Erster Bürgermeister Achim Höfling erklärte, dass bei dem Vororttermin mit der Polizei nicht über einen Zebrastreifen gesprochen wurde. Gemeinderat Thomas Obert äußerte sich auch positiv zu einem Zebrastreifen, bei einem Tempolimit sei es fragwürdig, ob sich Autofahrer auch wirklich daranhalten. Der Zebrastreifen solle, wenn er möglich ist, in der Nähe der Bushaltestelle sein. Bei Tempo 30 wären eigene Messgeräte sinnvoll.
Gemeinderat Thomas Reitz schloss sich der Meinung an, dass ein Zebrastreifen die sinnvollste Lösung sei. Falls das nicht möglich wäre, würde er eine Ampel der Tempo-30-Zone vorziehen. Grund dafür ist, dass Menschen mit Handicap und ältere Menschen mit Gehproblemen bei der Ampel genügend Zeit hätten, die Straße in Ruhe zu überqueren und bei Tempo 30 ist das nicht unbedingt garantiert. Gemeinderat Ludwig Keller sprach sich ebenfalls für einen Zebrastreifen aus, sieht aber auch Vorteile einer Tempo-30-Zone.
Gemeinderat Holger König wäre, falls ein Zebrastreifen nicht umsetzbar ist, für eine Tempo-30-Zone, wenn geblitzt werden würde. Gemeinderätin Sabine Adelmann hält die mögliche Position der Ampel für ungünstig, da sie zu weit vom Schulweg entfernt wäre. Sie verglich das mit der Situation in der Siedlung, wo die Verkehrsinsel in der Karlstadter Straße auch sehr selten genutzt werde. Gemeinderat Daniel Lambrecht sprach sich für eine Ampel aus, da er einen Zebrastreifen auf einer Bundesstraße nicht für sinnvoll hält. Außerdem fragte er nach, ob die Lotsen dann wegfallen würden. Laut Bürgermeister Achim Höfling wäre das nicht der Fall. Gemeinderat Nico Harde bat darum, dass die mögliche Position des Zebrastreifens nochmal überprüft wird. Auch Gemeinderat Florian Hoßmann hält einen Zebrastreifen sinnvoller als eine Tempo 30-Zone.
Zusammengefasst befürwortet das Gremium also mehrheitlich einen Zebrastreifen, falls dieser nicht realisierbar ist, wird Tempo 30 der Ampel vorgezogen.
6 Informationen aus der Verwaltung
Sondervermögen Infrastruktur des Bundes
Über das vom Bundestag beschlossene Sondervermögen sollen in den nächsten zwölf Jahren insgesamt 500 Milliarden Euro in Infrastruktur investiert werden. Von dieser Summe gehen 100 Milliarden Euro an die Bundesländer, auf Bayern entfallen dabei 15,7 Milliarden Euro bis 2038, von denen wiederum 60 - 70 % an die Kommunen verteilt werden soll. Der Anteil der Gemeinde Eußenheim beläuft sich auf 479.680 €.
Dieses Geld kann zwischen Mai 2026 und Ende 2032 abgerufen werden. Es muss für Investitionen in kommunale Infrastruktur (zum Beispiel Verkehr, Bevölkerungsschutz, Bildung, Betreuung und Digitalisierung) eingesetzt werden. Genauere Hinweise gibt es bislang noch nicht.
Schlüsselzuweisung 2026
Die Schlüsselzuweisung aus dem Kommunalen Finanzausgleich für das Jahr 2026 beträgt 1.661.916 €.
Auswirkungen von höheren Einnahmen auf Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage
Gemeinderat Ludwig Keller monierte in der Sitzung am 02.12.2025, dass Bürgermeister Achim Höfling in den Bürgerversammlungen zwar auf die erwarteten höheren Einnahmen der Gemeinde, aber nicht auf deren Auswirkungen auf Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage einging. Achim Höfling informierte nun über diese Auswirkungen.
Für die Kreisumlage sind die Einnahmen der Gemeinde durch Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Gemeinde-Einkommensteuerbeteiligung, Umsatzsteuerbeteiligung sowie 80 % der gemeindlichen Schlüsselzuweisungen relevant. Von diesen Einnahmen muss die Gemeinde etwas über die Hälfte an den Landkreis abführen. Die Schlüsselzuweisung bestimmt sich vor allem nach Zahl der Einwohner und betreuten Kinder, sowie nach den Einnahmen der Gemeinde durch Grund- und Gewerbesteuer.
Das bedeutet, dass die allermeisten der bereits fließenden bzw. erwarteten zusätzlichen Gemeindeeinnahmen keine höhere Kreisumlage oder niedrigere Schlüsselzuweisungen zur Folge haben. Die Einnahmen durch die Förderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“, den Verkauf von CO₂-Zertifikaten, die Verpachtung von Flächen für Windräder, die kommunale Einspeisebeteiligung von 0,2 ct/kWh bei Solar- bzw. Windstrom sowie den eventuellen Verkauf von Ökopunkten bleiben also zu 100 % in der Gemeinde. Höhere Gewerbesteuereinnahmen durch einen Batteriespeicher hingegen würden zu über 50 % an den Landkreis fließen und die Schlüsselzuweisung der Gemeinde reduzieren.
Kernersweg
Von 8. bis 12.12.2025 wurden die Bankette am Kernersweg abgezogen und neu geschottert. Seit dem 12.12.2025 ist der Weg auch offiziell für regulären Autoverkehr gesperrt und nur noch für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Zudem ist es gelungen, dass der Kernersweg seit diesem Tag nicht mehr in Navigations-Apps wie Google Maps als Route vorgeschlagen wird. Gemeinderat Nico Harde schlug vor, dort das gemeindliche Geschwindigkeitsmessgerät aufzustellen, um zu sehen, wie sich die Zahl der Fahrzeuge verändert hat.
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Anmerkungen.
Mit Dank für die gute Mitarbeit schloss Erster Bürgermeister Achim Höfling um 20 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil der 17. Sitzung des Gemeinderates. Anschließend fand ein nichtöffentlicher Sitzungsteil statt.
