Ist mein Kind schulpflichtig?
geboren bis einschließlich 30.9.21 |
Regulär schulpflichtige Kinder Bitte kommen Sie mit Ihrem Kind zum „Schulspiel“ am eingeteilten Tag (voraussichtlich Ende Februar/Anfang März; hierzu erhalten Sie separate Informationen). Die Schulanmeldung findet in der Woche vom 08.-12.03.2027 statt. Hierfür tragen Sie sich bitte in die ausliegende Terminliste während des Schulspiels ein. geboren zwischen 1.7.21 und 30.9.21: „Korridor-Kinder“ Sie entscheiden nach Empfehlung des Kindergartens und/oder der Schule bis spätestens 10.4.27, ob Ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später schulpflichtig werden soll. Sie müssen Ihr Kind an der Schule anmelden, unabhängig davon, ob es 2027 oder erst 2028 eingeschult werden soll. Bitte teilen Sie auch dem Kindergarten Ihre Entscheidung mit! Kinder, die keine Vorschulkinder sind, weil schon lange feststeht, dass sie den Korridor nutzen werden, brauchen aber nicht am „Schulspiel“/“Screening“ teilzunehmen! |
| geboren zwischen 1.10.21 und 31.12.21 |
„Kann-Kinder“ (auf formlosen Antrag schulpflichtig) Ihr Kind ist nicht schulpflichtig, muss also nicht eingeschult werden. Die |
| geboren ab dem 1.1.22 | Vorzeitige Einschulung (auf Antrag mit Gutachten schulpflichtig) Ihr Kind ist nicht schulpflichtig; Ihr Wunsch ist jedoch, dass es bereits kommendes Schuljahr eingeschult wird. In diesem Fall benötigen Sie ein schulpsychologisches Gutachten der für die Schule zuständigen Schulpsychologin (Fr. Vivien Zimmermann). Bitte achten Sie auf eine rechtzeitige Anmeldung! |
| Zurückstellung | Zurückstellung Ihr Kind ist schulpflichtig, aus bestimmten Gründen (körperliche, geistige oder soziale Entwicklung) möchten Sie aber, dass es noch nicht kommendes Schuljahr in die Schule kommt. Bitte wenden Sie sich auch in diesem Fall rechtzeitig an die Schule! |
Über die Aufnahme entscheidet in allen Fällen die Schulleitung. Diese kann die Teilnahme an einem differenzierten Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen. Diese Feststellung hilft, Entscheidungen begründeter zu treffen.
