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Ist mein Kind schulpflichtig?
Grundschule
17.10.2026, 01:00

Ist mein Kind schulpflichtig?

geboren bis einschließlich 30.9.21
Regulär schulpflichtige Kinder

Bitte kommen Sie mit Ihrem Kind zum „Schulspiel“ am eingeteilten Tag

(voraussichtlich Ende Februar/Anfang März; hierzu erhalten Sie
separate Informationen). Die Schulanmeldung findet in der Woche vom
08.-12.03.2027 statt. Hierfür tragen Sie sich bitte in die ausliegende
Terminliste während des Schulspiels ein.
geboren zwischen 1.7.21 und 30.9.21: „Korridor-Kinder“
Sie entscheiden nach Empfehlung des Kindergartens und/oder der
Schule bis spätestens 10.4.27, ob Ihr Kind zum kommenden Schuljahr
oder erst ein Jahr später schulpflichtig werden soll. Sie müssen Ihr Kind
an der Schule anmelden, unabhängig davon, ob es 2027 oder erst 2028
eingeschult werden soll. Bitte teilen Sie auch dem Kindergarten Ihre
Entscheidung mit!

Kinder, die keine Vorschulkinder sind, weil schon lange feststeht, dass
sie den Korridor nutzen werden, brauchen aber nicht am
„Schulspiel“/“Screening“ teilzunehmen!

geboren zwischen 1.10.21 und 31.12.21

„Kann-Kinder“ (auf formlosen Antrag schulpflichtig)

Ihr Kind ist nicht schulpflichtig, muss also nicht eingeschult werden. Die
Einschulung kann von Ihnen formlos beantragt werden, wenn zu
erwarten ist, dass das Kind aufgrund der körperlichen, geistigen und
sozialen Entwicklung mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.

geboren ab dem 1.1.22 Vorzeitige Einschulung (auf Antrag mit Gutachten schulpflichtig)
Ihr Kind ist nicht schulpflichtig; Ihr Wunsch ist jedoch, dass es bereits
kommendes Schuljahr eingeschult wird. In diesem Fall benötigen Sie ein
schulpsychologisches Gutachten der für die Schule zuständigen
Schulpsychologin (Fr. Vivien Zimmermann). Bitte achten Sie auf eine
rechtzeitige Anmeldung!
Zurückstellung Zurückstellung

Ihr Kind ist schulpflichtig, aus bestimmten Gründen (körperliche, geistige
oder soziale Entwicklung) möchten Sie aber, dass es noch nicht
kommendes Schuljahr in die Schule kommt. Bitte wenden Sie sich auch
in diesem Fall rechtzeitig an die Schule!

Über die Aufnahme entscheidet in allen Fällen die Schulleitung. Diese kann die Teilnahme an einem differenzierten Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen. Diese Feststellung hilft, Entscheidungen begründeter zu treffen.