Das Landratsamt informiert, dass ab 2026 im Landkreis flächendeckend eine Biotonne für organische Abfälle eingeführt und ab April 2026 an alle Haushalte ausgeliefert wird. Zeitgleich wird die Nutzung der bisher angebotenen Biosäcke komplett eingestellt. Im Anhang ist ein Informationsblatt mit allen wichtigen Fragen zu finden, z.B. dass keine zusätzlichen Gebühren für die Biotonne erhoben werden. Wer seine organischen Abfälle vollständig auf dem eigenen Grundstück kompostiert, kann eine Befreiung beantragen. Anträge gibt es unter www.landkreis-neumarkt.de/biotonne Die Befreiung von der Biotonne führt jedoch nicht zu einer Ermäßigung der Abfallgebühr. Bei Fragen wenden Sie sich an das Landratsamt Neumarkt, Referat Abfallwirtschaft.