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Bäume und Sträucher an öffentlichen Gehwegen und Straßen zurückschneiden!
Gemeinde Alteglofsheim
12.08.2025, 12:46

Viele Hecken, Sträucher und Bäume haben ihren ersten starken Wachstumsschub hinter sich und ragen nun von Privatgrundstücken zum Teil weit in den öffentlichen Verkehrsraum hinein. Sollten dadurch Unfälle oder Beschädigungen von Fahrzeugen verursacht werden oder schlimmer, noch Passanten verletzt werden, so haftet generell der Grundstückseigentümer für den entstandenen Schaden.

In manchem extremen Fällen wird die Gemeindeverwaltung mit dem Eigentümer direkt in Verbindung treten. Alle Fälle aufzugreifen übersteigt jedoch die personellen Möglichkeiten der Verwaltung. Deshalb bitten wir in Eigenverantwortung um Folgendes:

 

Die Anpflanzungen auf öffentlichen Wegen und Straßen müssen so ausgelichtet werden, dass Sie nicht in den Gehweg hineinragen bzw. über Geh- und Radweg ein Mindestlichtraum von 2,5 m bzw. über Fahrbahnen von 4,5 m freigehalten wird. Bitte überprüfen Sie Ihr Grundstück auf diese Vorgaben hin und schneiden Sie Ihre Bepflanzung im Bedarfsfalle zurück.

 


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