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Untersagung von Beklebung öffentlicher Einrichtungen
Markt Wachenroth
19.08.2026, 14:06
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In der vergangenen Zeit haben wir wiederholt Aufkleber an Laternen, Straßenbeleuchtungen, Verkehrszeichen und weiteren öffentlichen Einrichtungen festgestellt.

Wir möchten daher darauf hinweisen, dass das unbefugte Anbringen von Aufklebern an öffentlichen Einrichtungen nicht erlaubt ist. Je nach Umfang und Art der Beklebung kann dies eine Sachbeschädigung darstellen und strafrechtliche Folgen haben. Darüber hinaus können die Kosten für die Entfernung der Aufkleber sowie für eventuell entstandene Schäden gegenüber dem Verursacher geltend gemacht werden.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe: Wer entsprechende Beobachtungen gemacht hat oder Angaben zu den Verursachern machen kann, wird gebeten, sich beim Ordnungsamt zu melden. Auch Fotos oder andere Hinweise können bei der Aufklärung hilfreich sein.

Personen, die selbst Aufkleber angebracht haben, können sich selbstverständlich ebenfalls freiwillig und vertraulich im Rathaus melden, um die Angelegenheit zu besprechen.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe

 

Ihre Gemeindeverwaltung/ Ordnungsamt