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Wasserzählerablesung: das ändert sich zur Jahresabrechnung!
Gemeinde Heroldsbach
15.09.2026, 07:22
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Jahresabrechnung der Wasser- und Kanalgebühren zum 30.09.2026

Beim Wasserzweckverband wurden inzwischen über 95% Wasserzähler durch moderne Funkwasserzähler ersetzt. Für Haushalte, bei denen bereits ein solcher Zähler eingebaut ist, wird die jährliche Ablesung künftig ganz einfach: Sie müssen keinen Zählerstand mehr selbst ablesen und erhalten hierfür auch keine Ableseaufforderung mehr. Der Zählerstand wird vom Team des Wasserzweckverbandes erfasst und für die
Jahresabrechnung verwendet.

Nur wenige Wasserzähler wurden bisher noch nicht ausgetauscht. Die betroffenen Kunden erhalten wie gewohnt eine Aufforderung zur Ablesung und werden gebeten, den Zählerstand fristgerecht bis zum 05.10.2026 zu übermitteln.

Gartenwasserzähler in der Gemeinde Heroldsbach
Bei den Gartenwasserzählern in der Gemeinde Heroldsbach bleibt die Ablesung weiterhin erforderlich. Die betroffenen Kunden erhalten hierzu wie bisher eine Aufforderung per E-Mail oder Ablesebrief.

Bitte denken Sie daran, den Gartenwasserzähler abzulesen und den Zählerstand rechtzeitig zu melden. Nur dann kann der Gartenwasserverbrauch bei der Abrechnung berücksichtigt werden.

Wichtig: bei Gartenwasser werden grundsätzlich 12 m³ nicht mehr angerechnet. Erst der Verbrauch, der über diese 12 m³ hinausgeht, wird bei der Abrechnung berücksichtigt.

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