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Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer
Markt Neuhaus a.d. Pegnitz
10.08.2026, 13:36

Fälligkeit der Gemeindesteuern im August

Die Gemeinde weist darauf hin, dass am 15. August die Gewerbesteuervorauszahlung sowie die Grundsteuer zur Zahlung fällig sind.

Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die Fälligkeit zu beachten und die Überweisung rechtzeitig vorzunehmen. Sofern der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden die fälligen Beträge automatisch zum Fälligkeitstermin abgebucht.



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Beschreibung

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