Auf Antrag hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18.01.2024 folgenden Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt für den gesamten Ortsteil Limbach flächendeckend eine Tempo-30-Zone anzuordnen. Mit dieser Anordnung werden gleichzeitig bestehende Vorfahrtregelungen, insbesondere über Vorfahrtstraßen, die mit Zeichen Nr. 306 festgesetzt sind, aufgehoben, weil sie mit der flächendeckenden Anordnung einer Tempo-30-Zone für den gesamten Ortsteil rechtlich nicht vereinbar sind. Es gilt im gesamten Ortsbereich somit „Rechts-vor-Links“. Die Beschilderung der Tempo-30-Zone erfolgt an sämtlichen Zu- und Abfahrten zum Ortsbereich Limbach durch Zeichen 274.1 (Beginn einer Tempo-30-Zone - Vorderseite) und 274.2 (Ende einer Tempo-30-Zone - Rückseite). Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der jeweiligen Verkehrszeichen und dem Abbau dieser Anordnung entgegenstehender Verkehrszeichen wirksam. Die Verwaltung wird beauftragt, die verkehrsrechtliche Anordnung für die Tempo-30-Zone im Ortsteil Limbach zu erstellen und im Amtsblatt der Gemeinde Pommersfelden ortsüblich bekannt zu machen.
Den zugrundliegenden Sachverhalt finden Sie im Bürgerinformationssystem (BIS) auf der Homepage der Gemeinde www.pommersfelden.de