Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der geförderte Ausbau von Glasfaser-Hausanschlüssen wird weiterhin von der LNI (Laber‑Naab‑Infrastruktur) im Auftrag der Gemeinden über Bund, Länder und Gemeinden aus Steuermitteln finanziert. Hierbei können alle Gebäude, welche die Anforderungen der Förderrichtlinie des Bundes erfüllen, einen kostenlosen Glasfaseranschluss erhalten.
Wichtig für Sie:
- Für den Anschluss Ihres Hauses ist kein Vertrag mit der Telekom nötig.
(Weder ein bestehender noch ein künftiger Internetvertrag.)
- Wenn Sie jetzt noch keinen Telekom‑Vertrag haben, können Sie diesen jederzeit in den kommenden Jahren abschließen – der geförderte für Sie kostenfreie Glasfaser Anschluss bleibt davon unberührt.
· Bei dem hier geförderten Netz handelt es sich um ein sogenanntes Open Access (offener Netzzugang), so dass auch die Möglichkeit besteht einen Glasfaser-Vertrag bei einem Netzbetreiber (mit Netzzugang) Ihrer Wahl abzuschließen.
Der Glasfaser-Hausanschluss wird also unabhängig von einem Internet‑Vertrag bei einem Netzbetreiber (bspw. Telekom) bautechnisch für Sie kostenfrei realisiert. Eine Zustimmung Ihrerseits (Grundstückseigentümererklärung) ist hierfür erforderlich.
Ob Ihr Gebäude, die Fördervoraussetzungen erfüllt und Sie einen geförderten Glasfaseranschluss erhalten, können Sie bei der Verfügbarkeitsabfrage der LNI nachsehen:
https://lni.gmbh/standortabfrage.php
Ihre Gemeindeverwaltung
