Aufgrund wiederholter Anfragen zur Beschilderung in Schatzhofen (30er-Zone und jetzt rechts vor links) möchten wir den Hintergrund erläutern
Die Polizei hat die bisherige Beschilderung vor Ort fachaufsichtlich geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die bisherige 30‑km/h‑Beschilderung mit dem Zusatz „Im Wohngebiet“ nicht zulässig war.
Vor diesem Hintergrund wurde vom Bau- und Umweltausschuss beschlossen, dass in Schatzhofen eine „Zone 30“ eingerichtet wird, was grundsätzlich zulässig ist. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Vorfahrtsbeschilderung entfernt, da innerhalb der Zone 30 grundsätzlich die Regel „rechts vor links“ gemäß § 45 Abs. 1c StVO gilt.
Mit der Einrichtung der Zone 30 gilt nun auf allen Straßen innerhalb der Zone eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, was der Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger und Kinder zugutekommt.
