Heimat Info Logo
Rückblick Ferienprogramm Haßbergverein Lauter e.V.
Haßbergverein Lauter e.V.
04.09.2025, 10:52
Bilder (3)

Am 6.8. machten wir uns zusammen mit 15 Kindern im Zug auf den Weg Richtung Schwarzlichtfabrik in Nürnberg. Dort angekommen durften sich alle Kinder mit besonderen Farben schminken, die später im Schwarzlicht neonartig leuchteten. Ausgestattet mit Minigolfschlägern, Bällen und 3D-Brillen gingen wir anschließend zu den Minigolfbahnen. Die Kinder teilten sich in drei Teams auf und konnten ihr Geschick beim Minigolf zwischen all den leuchtenden Farben und skurrilen Pflanzen und Figuren, mit oder ohne 3D-Brille, unter Beweis stellen. Die Kinder hatten viel Spaß und auch Ausdauer. Anschließend ging es nach einer kleinen süßen Stärkung wieder Richtung Bahnhof. Durch Verzögerungen im Fahrplan gestaltete sich unser Rückweg als kleine Abenteuerreise, aber die Kinder nahmen es gelassen, der „Weg ist ja schließlich das Ziel“.

Wir freuen uns, dass wieder so viele Kinder teilgenommen haben und freuen uns schon auf die nächsten Aktionen mit euch.

Barbara und Silke

Jugendwartinnen 

 

P.S. Kurze Vorankündigung

In den Herbstferien 2025 wollen wir zusammen mit euch aus Baumscheiben lustige Tiere fertigen. Der genaue Termin wird noch in der Heimat-InfoApp und im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.


Beschreibung

Ziel und Zweck des Hassbergverein (HBV) Lauter e.V. ist es in der Gemeinschaft das Verständnis für die Besonderheiten der Hassberge und die Verbundenheit zur heimischen Natur und Kultur mit dem Schwerpunkt in der Gemeinde Lauter und Umgebung zu fördern. Dabei vertritt der Verein die Interessen der natur- und kulturverbundenen Bürger. Zu diesem Hintergrund werden Wanderungen sowie verschiedene Aktionen und Veranstaltungen durchgeführt. Ein besonderes Anliegen des Vereins ist es bei Kinder- und Jugendlichen das Interesse, für die heimische Natur und Kultur zu wecken und zu fördern. Der HBV-Lauter verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff). Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.