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Zum Schutz heimischer Wildtiere : Landkreis Regensburg erlässt Nachtfahrverbot für Mähroboter
Gemeinde Mötzing
26.05.2026, 14:55

Im Landkreis Regensburg gilt seit dem 23. Mai 2026 ein Nachtfahrverbot für Mähroboter. Ziel der von der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Regensburg erlassenen Allgemeinverfügung ist es, heimische Wildtiere in den Abend- und Nachtstunden besser zu schützen. Besonders betroffen sind Igel, die in der Dämmerung und nachts auf Nahrungssuche gehen und durch automatisch fahrende Mähgeräte schwer verletzt oder getötet werden können.

 

Igel flüchten bei Gefahr nicht, sondern rollen sich ein. Genau dieses natürliche Verhalten wird ihnen gegenüber Mährobotern oft zum Verhängnis. Tierschutzinitiativen, Igelhilfen und Tierarztpraxen berichten seit Längerem von teils schwersten Schnittverletzungen, die die Geräte verursachen. Auch andere Kleintiere wie Kröten oder Eidechsen sind gefährdet.

 

Mit der Allgemeinverfügung reagiert der Landkreis auf den wachsenden Handlungsbedarf im Artenschutz. Der Europäische Igel ist besonders geschützt, zugleich gehen seine Bestände seit Jahren zurück. Gärten und Grünflächen im Siedlungsbereich sind deshalb wichtige Rückzugsräume. Wer Mähroboter ausschließlich tagsüber einsetzt, kann mit wenig Aufwand dazu beitragen, diese Lebensräume sicherer zu machen. Naturnah gestaltete Gärten mit Hecken, Laubhaufen und kleinen Durchlässen in Zäunen helfen zusätzlich dabei, Lebensräume und Wanderwege für Igel zu erhalten.

 

 „Der Schutz heimischer Wildtiere beginnt oft mit einfachen Maßnahmen vor der eigenen Haustür. Wenn Mähroboter nachts nicht fahren, können wir Igel und andere Kleintiere wirksam schützen. Ich bitte deshalb alle Gartenbesitzer im Landkreis, diese Regelung zu beachten und so zu einem rücksichtsvollen Umgang mit unserer Natur beizutragen“, erklärt Landrätin Tanja Schweiger.

 

Das Mähverbot gilt von März bis November. Für jeden Monat werden in der Allgemeinverfügung genaue Zeiten festgelegt, in denen Mähroboter nicht betrieben werden dürfen. Im Mai beispielsweise gilt das Mähverbot von 20:00 bis 6:20 Uhr, im Juli von 20:20 bis 6:15 Uhr und im Oktober von 16:20 bis 8:20 Uhr. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Regensburg vom 22. Mai 2026 veröffentlicht und wird zudem auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-regensburg.de/Landratsamt/öffentliche-Bekanntmachungen/ hinterlegt.

 

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung, Telefon 0941 4009-325 beziehungsweise 0941 4009-199 oder per E-Mail unter rechtsfragen.naturschutz@landratsamt-regensburg.de.

 

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Landratsamt Regensburg / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Altmühlstr. 3 / 93059 Regensburg

Pressesprecherin: Claudine Tauscher, Tel. 0941 4009-433

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