Satzung der Gemeinde Bernhardswald zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung)
Der Gemeinderat der Gemeinde Bernhardswald hat in seiner Sitzung am 03.09.2025 eine Satzung der Gemeinde Bernhardswald zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Kinderspielplatzsatzung) erlassen. Die Satzung tritt am 01.10.2025 in Kraft.
Die Satzung bedarf keiner Genehmigung. Die Satzung ist in der Gemeindeverwaltung in Bernhardswald, Rathausplatz 1, Zimmer 9, zur allgemeinen Einsichtnahme niedergelegt.
