Der Marktgemeinderat Rennertshofen hat in seiner Sitzung am 29. April 2025 den Neuerlass der Satzung für das gemeindliche Haus für Kinder des Marktes Rennertshofen beschlossen.
Diese Satzung tritt am 01. September 2025 in Kraft.
Die Satzung für das gemeindliche Haus für Kinder des Marktes Rennertshofen liegt
in der Zeit vom 07. Mai 2025 bis 05. Juni 2025
beim Markt Rennertshofen, Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen, Zi.Nr. 1, während der allgemeinen Dienststunden (Montag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.
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