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Stadtratssitzung vom 18.04.2024: Haus- und Badeordnung für das Freibad Jura Mare
Stadt Parsberg - Öffentlichkeitsarbeit
19.04.2024, 14:07

Nachdem die neue Haus- und Badeordnug am 08.04.2024 bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses besprochen wurde, fiel nun im Stadtrat die Entscheidung. 

 

Die allgemeinen Regeln im Freibad werden durch die sog. Haus- und Badeordnung festgelegt. Die als Entwurf vorliegende Ordnung entspricht überwiegend der bisherigen Badeordnung, enthält die neuen Angebote im Freibad und wurde in wenigen Punkten konkretisiert. 

 

Im Wesentlichen gilt es:

 

  • Haftungsrechtliche Fragen zu definieren,
  • Smartphones usw. nur in eingeschränktem Maße zuzulassen,
  • die übliche Badebekleidung vorzuschreiben,
  • Hygienevorschriften zu definieren,
  • Verhaltensregeln vorzugeben,
  • Alkohol in größerem Maße und
  • Cannabis zu verbieten.

 

Zum Thema Drogen und Alkohol wurde angeregt, dass im gesamten Freibad ein Alkoholverbot angeordnet wird. Die Bezeichnung „in größerem Maße“ ist undefiniert und kann zudem in der Praxis zu Auslegungsproblemen führen. Von Seiten der Verwaltung wurde auf die rechtliche noch unsichere Auslegung bezüglich dem Cannabis-Verbot verwiesen. Weiter wurde bezüglich Alkoholkonsum im Freibad auf die in der Praxis bestehenden Probleme hingewiesen, gleichzeitig aber auf die „gesellschaftlich Anerkennung“ von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit. Letztlich wird im Rahmen der Badeaufsicht ein besonderes Augenmerk auf Alkohol und Drogenkonsum zu legen sein.

Auf weitere Anfrage wurde mitgeteilt, dass aus hygienischer Sicht Ganzkörperbekleidung nicht gestattet werden soll. Die Besonderheiten der Wasseraufbereitung im Freibad Parsberg, die Schwierigkeiten bei der Hygienekontrolle und die Notwendigkeit, Hauterkrankungen zu erkennen, haben zum Vorschlag geführt, Ganzkörperbekleidungen nur für Kleinkinder im Ausnahmefall zuzulassen. Ebenso soll auf Vorschlag der Verwaltung „Oben Ohne“ nicht gestattet werden. In der Vergangenheit hatte dieses Thema keine Relevanz in der Praxis.

 

Weiter wurde zum Thema „Smartphones usw. nur in eingeschränktem Maße zuzulassen“ mitgeteilt, dass ein gänzliches Verbot von Smartphones schwierig in der Praxis umzusetzen ist. Mit den in der Haus- und Badeordnung aufgenommenen Regelungen soll die Möglichkeit bestehen, auf der einen Seite Aufnahmen in eingeschränktem Maße zuzulassen und andererseits soll verhindert werden, dass Bild- oder Videoaufnahmen von Dritten ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus der Mitte des Stadtrats wird teilweise aus ethischer und religiöser Sicht dem Verbot der Bade-Burkini nicht zugestimmt. Es soll der Offenheit Rechnung getragen werden.

 

Beschluss:

Der als Anlage zum Protokoll beigefügten Haus- und Badeordnung wird zugestimmt.


Beschreibung

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