Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 29.10.2024 die Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab 01.01.2025 beschlossen. Wir passen die Hebesätze wie folgt an:
Hebesatz Grundsteuer A von 350 auf 330 %
Hebesatz Grundsteuer B von 350 auf 120 %
Sie dürften zwischenzeitlich einen Steuerbescheid
- aufgrund Ihrer Meldung
- bei Nichtabgabe einer Erklärung, aufgrund der Schätzung durch das Finanzamt
erhalten haben. Den eigentlichen Grundsteuerbescheid erhalten Sie dann im nächsten Jahr von der VG Scheinfeld.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Steuerbescheid vom Finanzamt nicht richtig ist, so können Sie schriftlich um Berichtigung bitten.
Das vor vielen Jahren ausgegebene Versprechen der großen Politik von einer "aufkommensneutralen Steuerreform" war fehlplatziert.
Die Hoheit über die Grundsteuer obliegt den Städten und Gemeinden.
Die Grundsteuer soll die Eigentümer von Grundstücken und Anwesen an den Infrastrukturkosten – insbesondere dem Wegebau – der Gemeinde beteiligen.
Eine Umlage aller Infrastrukturkosten zu 100 % auf die Bürger ist unmöglich.
Wir haben uns im Gemeinderat in den letzten 5 Jahren 2-mal mit der Erhöhung der Hebesätze befasst und die Entscheidung immer auf das Jahr 2025 (= Beginn der neuen Berechnungsmethode der Hebesätze aufgrund der Grundsteuerreform) verschoben.
Seit 15 Jahren wurde diese wichtige Einnahme der Gemeinde nicht angepasst. In diesem Zeitraum sind z.B. die Preise im Straßenbau um ca. 90 % gestiegen. Den Städten und Gemeinden wurde durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eine wichtige Einnahmequelle gestrichen. Der Ausgleich hierfür ist nicht bemerkenswert.
So hat der Gemeinderat beschlossen die beiden Steuerarten anzupassen.
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Hebesesätze seit 2009 |
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Hebesätze ab 01.01.2025 |
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in T€ |
in % |
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Hebesatz |
in T€ |
in % |
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Grundsteuer A |
35 |
31,25 |
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330 |
43,5 |
+24,3 |
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Grundsteuer B |
77 |
68,75 |
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120 |
96,3 |
+25,1 |
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Summe |
112 |
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Summe neu |
139,8 |
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Steigerung |
27,8 |
+24,80% |
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Die Steigeru
Anpassung ist in beiden Fällen prozentual fast gleich. Die Auswirkungen für Ihre Steuerschuld kann aber deutlich abweichen!
Sie haben jetzt schon die Möglichkeit, Ihre Grundsteuer ab 2025 selbst zu berechnen. Sie müssen nur die vom Finanzamt gemeldeten Meßzahlen mit 3,3 oder 1,2 multiplizieren.
Eine Gerechtigkeit, wie gesetzlich gewünscht, ist durch diese Reform nach meiner Meinung nicht erreicht worden. So wird z.B. ein leerstehender Stall fast genauso herangezogen wie eine aktive Betriebsstätte. Der qm Wohnfläche in einem kleinen, alten Wohnhaus wird gleichgesetzt mit dem qm in der Villa (egal ob in Oberscheinfeld oder in München).
Die Gemeinde wird sich im nächsten Jahr noch einmal mit der Steuer befassen müssen. Wir rechnen mit zahlreichen Berichtigungen. Außerdem laufen bereits die ersten Sammelklagen an.
Freundschaftlich
Peter Sendner, Bürgermeister
